Im Namen des Herrn!
Es beginnt die Lebensweise
der Minderen Brüder:
Regel und Leben der Minderen Brüder ist dieses, nämlich unseres
Herrn Jesu Christi heiliges Evangelium zu beobachten durch ein Leben in
Gehorsam, ohne Eigentum und in Keuschheit.
Bruder Franziskus verspricht Gehorsam und Ehrerbietung dem Herrn Papst
Honorius und seinen rechtmäßigen Nachfolgern sowie der Römischen
Kirche.
Und die anderen Brüder sollen verpflichtet sein, dem Bruder Franziskus
und dessen Nachfolgern zu gehorchen.
[2. Kapitel]
Von denen, die dieses Leben annehmen wollen
und wie sie aufgenommen werden sollen
Die etwa dieses Leben annehmen
wollen und zu unseren Brüdern kommen, sollen von ihnen zu ihren Provinzialministern
geschickt werden; diesen allein und sonst niemand sei die Befugnis zugestanden,
Brüder aufzunehmen.
Die Minister aber sollen sie sorgfältig über den katholischen
Glauben und die Sakramente der Kirche prüfen.
Und wenn sie dies alles glauben und es treu bekennen und bis ans Ende
unverbrüchlich daran festhalten wollen;
und wenn sie keine Ehefrauen haben oder ihre Frauen - falls sie eine
haben - auch schon in ein Kloster eingetreten sind oder ihnen nach Ablegung
des Gelübdes der Enthaltsamkeit mit Ermächtigung des Diözesanbischofs
Erlaubnis gegeben haben; und wenn ihre Frauen solchen Alters sind, daß
kein Argwohn über sie entstehen kann,
dann sollen sie [die Minister] ihnen das Wort des heiligen Evangeliums
(vgl. Mt 19,21 par.) sagen, daß sie hingehen und all das Ihrige
verkaufen und Sorge tragen, es unter die Armen zu verteilen.
Wenn sie das nicht tun können, genügt ihnen der gute Wille.
Und die Brüder und ihre Minister sollen sich hüten, sich um
deren zeitliche Habe zu kümmern, damit sie unbehindert mit ihrer
Habe tun können, was der Herr ihnen eingeben mag.
Wenn jedoch um Rat ersucht wird, soll es den Ministern erlaubt sein,
sie an gottesfürchtige Leute zu verweisen, nach deren Rat ihre Güter
an die Armen verteilt werden mögen.
Hernach sollen sie ihnen die Kleidung für die Probezeit gewähren,
nämlich zwei Habite ohne Kapuze und einen Gürtelstrick und Hosen
und einen Kaparon bis zum Gürtel,
falls nicht den erwähnten Ministern einmal etwas anderes vor Gott
entsprechend scheinen sollte.
Ist aber das Probejahr beendet, sollen sie zum Gehorsam angenommen
werden, indem sie versprechen, dieses Leben und diese Regel immer zu befolgen.
Und gemäß der Anordnung des Herrn Papstes soll ihnen
unter keinen Umständen erlaubt sein, aus diesem Orden auszutreten,
weil nach dem heiligen Evangelium "niemand, der die Hand an den
Pflug legt und rückwärts schaut, zum Reiche Gottes tauglich
ist" (Lk 9,62).
Und jene, die den Gehorsam schon versprochen haben, sollen einen Habit
mit Kapuze und, falls sie ihn haben wollen, einen anderen ohne Kapuze
haben.
Und die durch Not gezwungen sind, können Schuhwerk tragen.
Und alle Brüder sollen geringwertige Kleidung tragen und sollen
sie mit grobem Tuch und anderen Tuchstücken verstärken können
mit Gottes Segen.
Ich warne und ermahne sie, jene Leute nicht zu verachten, noch zu verurteilen,
die sie weiche und farbenfrohe Kleider tragen (vgl. Mt 11,8) und sich
auserlesener Speisen und Getränke bedienen sehen, sondern vielmehr
soll jeder sich selbst verurteilen und verachten.
[3. Kapitel]
Vom Göttlichen Offizium und vom Fasten und
wie die Brüder durch die Welt ziehen sollen
Die Kleriker sollen das
Göttliche Offizium nach der Anordnung der heiligen Kirche von
Rom verrichten, den Psalter ausgenommen;
darum dürfen sie Breviere haben. /
Die Laien aber sollen vierundzwanzig Vaterunser beten für die Matutin,
für die Laudes fünf, für Prim, Terz, Sext, Non, für
jede dieser Horen sieben, für die Vesper aber zwölf, für
die Komplet sieben;
und sie sollen für die Verstorbenen beten.
Und sie sollen fasten vom Feste Allerheiligen bis zur Geburt des Herrn.
Die heilige vierzigtägige Fastenzeit aber, die von Epiphanie an
ohne Unterbrechung vierzig Tage dauert und die der Herr durch sein
heiliges Fasten geweiht hat (vgl. Mt 4,2), die sie freiwillig fasten,
sollen vom Herrn gesegnet sein; und die nicht wollen, sollen nicht verpflichtet
sein.
Die andere Fastenzeit aber bis zur Auferstehung des Herrn sollen sie
halten.
Zu anderen Zeiten aber sollen sie nicht zum Fasten gehalten sein, außer
am Freitag.
Jedoch zur Zeit offensichtlicher Not sollen die Brüder zu leiblichem
Fasten nicht gehalten sein.
Ich rate aber meinen Brüdern, warne und ermahne sie im Herrn Jesus
Christus, sie sollen, wenn sie durch die Welt gehen, nicht streiten, noch
sich in Wortgezänk einlassen (vgl. 2 Tim 2, 14), noch andere richten.
Vielmehr sollen sie milde, friedfertig und bescheiden, sanftmütig
und demütig sein und anständig reden mit allen, wie es sich
gehört.
Und sie dürfen nicht reiten, falls sie nicht durch offenbare Not
oder Schwäche gezwungen werden.
Kommen sie in ein Haus, sollen sie zuerst sagen: "Friede diesem
Hause" (vgl. Lk 10,5).
Und nach dem heiligen Evangelium soll es erlaubt sein, von allen Speisen
zu essen, die ihnen vorgesetzt werden (vgl. Lk 10, 8).
[4. Kapitel]
Daß die Brüder kein Geld annehmen sollen
Ich gebiete allen Brüdern
streng, auf keine Weise Münzen oder Geld anzunehmen, weder selbst
noch durch eine Mittelsperson.
Doch für die Bedürfnisse der Kranken und die Bekleidung der
anderen Brüder sollen einzig die Minister und Kustoden mit Hilfe
geistlicher Freunde gewissenhaft Sorge tragen nach Maßgabe der Orte
und Zeiten und kalten Gegenden, wie sie sehen werden, daß es der
Not abhelfe;
immer aber mit dem Vorbehalt, daß sie, wie gesagt, nicht Münzen
oder Geld annehmen.
[5. Kapitel]
Von der Art zu arbeiten
Jene Brüder, denen
der Herr die Gnade zu arbeiten gegeben hat, sollen in Treue und Hingabe
arbeiten,
so zwar, daß sie den Müßiggang, welcher der Seele feind
ist, ausschließen, aber den Geist des heiligen Gebetes und der Hingabe
nicht auslöschen, dem das übrige Zeitliche dienen muß.
Was aber den Lohn der Arbeit angeht, so mögen sie für sich
und ihre Brüder das Nötige zum leiblichen Unterhalt annehmen,
außer Münzen oder Geld;
und das demütig, wie es Knechten Gottes und Anhängern der
heiligsten Armut geziemt.
[6. Kapitel]
Daß die Brüder nichts als ihr Eigentum erwerben dürfen,
sowie vom Bitten um Almosen und von den kranken Brüdern
Die Brüder sollen sich
nichts aneignen, weder Haus noch Ort noch irgendeine Sache.
Und gleichwie Pilger und Fremdlinge (vgl. 1 Petr 2,11) in dieser Welt,
die dem Herrn in Armut und Demut dienen, mögen sie voll Vertrauen
um Almosen gehen-,
und sie dürfen sich nicht schämen, weil der Herr sich für
uns in dieser Welt arm gemacht hat (vgl. 2 Kor 8,9).
Dies ist jene Erhabenheit der höchsten Armut, die euch, meine geliebtesten
Brüder, zu Erben und Königen des Himmelreiches eingesetzt, an
Hab und Gut arm gemacht, durch Tugenden geadelt hat (vgl. Jak 2,5).
Diese soll euer Anteil sein, der hinfährt in das Land der Lebenden
(vgl.Ps 141,6).
Dieser hanget, geliebteste Brüder, ganz und gar an und trachtet
um des Namens unseres Herrn Jesu Christi willen auf immer unter dem Himmel
nichts anderes zu haben.
Und wo immer die Brüder sind und sich treffen, sollen sie sich
einander als Hausgenossen erzeigen.
Und vertrauensvoll soll einer dem anderen seine Not offenbaren; denn
wenn schon eine Mutter ihren leiblichen Sohn nährt und liebt (vgl.
1 Thess 2,7), um wieviel sorgfältiger muß einer seinen geistlichen
Bruder lieben und nähren?
Und wenn einer von ihnen schwer krank werden sollte , dann müssen
die anderen Brüder ihm so dienen, wie sie selbst bedient sein wollten
(vgl. Mt 7,12).
[7. Kapitel]
Von der Buße, die sündigen Brüdern auferlegt werden soll
Wenn Brüder auf Anreiz
des bösen Feindes tödlich sündigen und es sich um solche
Sünden handelt, für die unter den Brüdern verordnet sein
wird, daß man sich allein an die Provinzialminister wende, sollen
diese Brüder sich an sie wenden, sobald sie können, ohne Verzug.
Die Minister selbst aber, wenn sie Priester sind, sollen ihnen mit Erbarmen
eine Buße auferlegen; wenn sie aber nicht Priester sind, sollen
sie die Buße durch andere Priester des Ordens auferlegen lassen,
wie es ihnen vor Gott am besten scheinen wird.
Und sie müssen sich hüten, wegen der Sünde, die jemand
begangen hat, zornig und verwirrt zu werden; denn Zorn und Verwirrung
verhindern in ihnen selbst und in den anderen die Liebe.
[8. Kapitel]
Von der Wahl des Generalministers dieser Brüderschaft
und vom Pfingstkapitel
Alle Brüder sollen
gehalten sein, immer einen von den Brüdern dieses Ordens als Generalminister
und Diener der gesamten Brüderschaft zu haben, und sollen streng
gehalten sein, ihm zu gehorchen.
Tritt er ab, so geschehe die Wahl des Nachfolgers von den Provinzialministern
und Kustoden auf dem Pfingstkapitel, zu dem die Provinzialminister gehalten
sein sollen, stets zusammenzukommen, wo immer der Generalminister wird
festgelegt haben;
und das einmal in drei Jahren oder zu einem anderen, späteren oder
früheren Zeitpunkt, so wie es der genannte Minister wird verordnet
haben.
Und sollte jemals der Gesamtheit der Provinzialminister und Kustoden
offenbar werden, der erwähnte Minister sei zum Dienst und gemeinsamen
Wohl der Brüder unzureichend, sollen die genannten Brüder, denen
die Wahl zusteht, gehalten sein, sich im Namen des Herrn einen anderen
zum Oberen zu wählen.
Nach dem Pfingstkapitel aber können die einzelnen Minister und
Kustoden, wenn wie wollen und es für nützlich erachten, noch
im gleichen Jahre ihre Brüder in ihren Kustodien einmal zum Kapitel
zusammenrufen.
[9. Kapitel]
Von den Predigern
Die Brüder sollen im
Bistum eines Bischofs nicht predigen, wenn es ihnen von diesem untersagt
worden ist.
Und auf keine Weise getraue sich irgendein Bruder, dem Volke zu predigen,
er sei denn vom Generalminister dieser Brüderschaft geprüft
und bestätigt und es sei ihm von diesem das Predigtamt gestattet
worden.
Ich warne auch und ermahne diese Brüder, daß sie in der Predigt,
die sie halten, wohlbedacht und lauter reden sollen (vgl. Ps 11,7, 17,31)
zum Nutzen und zur Erbauung des Volkes,
indem sie zu ihnen sprechen von den Lastern und Tugenden , von der
Strafe und Herrlichkeit mit Kürze der Rede, weil der Herr auf Erden
sein Wort kurz gefaßt hat (vgl. Röm 9,28).
[10. Kapitel]
Von der Ermahnung und Zurechtweisung der Brüder
Die Brüder, die Minister
und Diener der anderen Brüder sind, sollen ihre Brüder aufsuchen
und ermahnen und sie in Demut und Liebe zurechtweisen, ohne ihnen etwas
zu befehlen, was gegen ihre Seele und unsere Regel wäre.
Die Brüder aber, die Untergebene sind, sollen beherzigen, daß
sie um Gottes willen dem eigenen Willen entsagt haben.
Daher gebiete ich ihnen streng, daß sie ihren Ministern in allem
gehorchen, was sie zu halten dem Herrn versprochen haben und was nicht
ihrer Seele und unserer Regel zuwider ist.
Und wo immer Brüder sind, die wüßten und erkannten,
daß sie die Regel nicht geistlich beobachten können , sollen
und können sie zu ihren Ministern Zuflucht nehmen.
Die Minister aber sollen sie liebevoll und gütig aufnehmen und
ihnen mit so großer Herzlichkeit begegnen, daß sie mit
ihnen reden und tun können wie Herren mit ihren Knechten.
Denn so soll es sein, daß die Minister die Knechte aller Brüder
sind.
Ich warne aber und ermahne im Herrn Jesus Christus, daß die Brüder
sich hüten mögen vor allem Stolz, eitler Ruhmsucht, Neid, Habsucht
(vgl. Lk 12,15), der Sorge und dem geschäftigen Treiben dieser Welt
(vgl. Mt 13, 22), vor Ehrabschneiden und Murren; und die von den Wissenschaften
keine Kenntnis haben, sollen nicht danach trachten, Wissenschaften zu
erlernen.
Sie sollen vielmehr darauf achten, daß sie über alles verlangen
müssen, zu haben den Geist des Herrn und sein heiliges Wirken,
immer zu Gott zu beten mit reinem Herzen, Demut zu haben, Geduld in
Verfolgung und Schwäche und jene zu lieben, die uns verfolgen
und tadeln und beschuldigen,
denn der Herr sagt: "Liebet eure Feinde und betet für jene,
welche euch verfolgen und verleumden" (vgl. Mt 5,44). "Selig,
die Verfolgung leiden um der Gerechtigkeit willen, denn ihrer ist das
Himmelreich" (Mt 5, 10).
"Wer aber ausharrt bis ans Ende, der wird gerettet werden"
(Mt 10, 22).
[11. Kapitel]
Daß die Brüder die Klöster der Nonnen nicht betreten sollen
Ich befehle streng allen
Brüdern, keine Verdacht erregenden Beziehungen oder Beratungen mit
Frauen zu haben und die Klöster der Nonnen nicht zu betreten,
jene Brüder ausgenommen, denen vom Apostolischen Stuhl eine besondere
Erlaubnis erteilt worden ist.
Weder sollen sie eine Patenstelle bei Männern oder Frauen übernehmen,
noch entstehe bei solcher Gelegenheit unter den Brüdern oder durch
die Brüder ein Ärgernis.
[12. Kapitel]
Von denen, die unter die Sarazenen
und andere Ungläubige gehen
Alle Brüder, die auf
göttliche Eingebung hin unter die Sarazenen oder andere Ungläubige
gehen wollen, sollen dazu von ihren Provinzialministern die Erlaubnis
erbitten.
Die Minister aber sollen nur denen die Erlaubnis zu gehen erteilen,
die sie tauglich finden, geschickt zu werden.
Außerdem befehle ich den Ministern im Gehorsam, vom Herrn Papst
einen aus den Kardinälen der heiligen Römischen Kirche zu erbitten,
der diese Brüderschaft lenke, in Schutz und in Zucht nehme,
auf daß wir, allezeit den Füßen dieser heiligen Kirche
untertan und unterworfen, feststehend im katholischen Glauben (vgl. Kol
1,23), die Armut und Demut und das heilige Evangelium unseres Herrn Jesus
Christus beobachten, was wir fest versprochen haben .
[Keinem Menschen soll es
nun gestattet sein, dieses Unser Bestätigungsschreiben anzufechten
oder mit leichtfertigem Unterfangen dagegen anzukämpfen. Sollte aber
jemand sich herausnehmen, dies zu versuchen, so wisse er, daß der
sich die Ungnade des allmächtigen Gottes und seiner heiligen Apostel
Petrus und Paulus zuziehen wird. Gegeben im Lateran am 29. November im
8. Jahre Unseres Pontifikates .]